„Die Kirchenältesten bilden mit der Gemeindepfarrerin bzw. dem Gemeindepfarrer den Ältestenkreis. Dieser leitet die Gemeinde und trägt die Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird.“ (Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden, Artikel 16 Abs. 1)
Das bedeutet: Der Ältestenkreis entwickelt Zielvorstellungen für die Gemeindearbeit und trägt Verantwortung für gottesdienstliches Leben, Seelsorge und für die Wahrnehmung der missionarischen, diakonischen und pädagogischen Aufgaben. Zudem verwaltet er das der Pfarrgemeinde zugewiesene Budget nach Maßgabe der Beschlüsse des Kirchengemeinderates und sorgt für die Gebäude vor Ort.

